Es kann viele Gründe für den plötzlichen Ausfall eines Praxisinhabers geben – das haben wir während unserer Zeit in der ambulanten Versorgung selbst schon erleben müssen. Der Ausfall kommt meist plötzlich, unerwartet und kann – je nach Ursache – sehr lange dauern. Hier entstehen schnell sehr hohe Kosten für den Inhaber. Laufende Kosten wie Miete, Personalkosten, Steuervorauszahlungen, Kreditrückzahlungen, Zahlungen ans Versorgungswerk, Steuerberater, Praxissoftwareanbieter, Versicherungen und Leasingraten sind nur ein Teil der Ausgaben, welche sich dann schnell zu sechsstelligen Summen anhäufen können. Hinzu kommt erschwerend, das monatliche Vorauszahlungen der KV umgehend ausgesetzt werden müssen, will man hohe Nachzahlungen vermeiden. Privateinnahmen brechen sofort und komplett weg. Praxisausfallversicherungen decken in keinster Weise den entstandenen Schaden. Hier droht schnell Insolvenz, denn Hilfe ist für Selbstständige in diesem Fall von keiner Seite zu erwarten.
Arbeitet – wie bei uns auch geschehen – der Lebenspartner des Praxisinhabers in der Praxis mit (beispielsweise als MFA), kommt bei schwerer Erkrankung noch die psychische Belastung hinzu, auf der einen Seite für den Partner da sein zu wollen, auf der anderen Seite aber noch die Praxis irgendwie am Laufen halten zu müssen, um wenigstens ein Minimum an Umsatz zu generieren.
Ein vorübergehender Praxisvertreter kann hier die Rettung sein. Der Betrieb läuft weiter und generiert Umsatz, die Patienten sind versorgt und wechseln nicht in andere Praxen – soweit diese überhaupt noch Patienten aufnehmen. Auch eine zusätzliche MFA, welche es dem Lebenspartner des Praxisinhabers ermöglicht, sich zeitweise aus der Praxis zurückzuziehen, kann erleichternd sein. Wir hätten uns damals eine professionelle Hilfe gewünscht, mussten die harte Zeit aber alleine durchstehen – daher wissen wir sehr gut, wovon wir reden!
In den Jahren danach entstand in unseren Köpfen auch die Idee, mit dem Wohnmobil reisend, deutschlandweit den Service anzubieten, den wir uns damals gewünscht hätten.
Ab 01.10.2025 können Sie sich als Inhaber einer Hausarztpraxis an uns wenden, wenn Sie einen Praxisvertreter und/oder eine MFA für einen bestimmten Zeitraum benötigen. Ob dies krankheitsbedingt notwendig ist, oder Sie einen längeren Urlaub planen oder es einen anderen Grund gibt, ist zweitrangig. Die Bezahlung erfolgt auf Honorarbasis nach individueller Vereinbarung. Um die entsprechenden Genehmigungen müssen Sie sich als Praxisinhaber mit der KV ins Benehmen setzen, sind aber in der Regel Formsache.
Da wir unser mobiles Zuhause immer dabei haben, sind wir lediglich auf einen Stellplatz in der Nähe angewiesen und benötigen keine Wohnung. Selbst eine Wiese auf einem Privatgelände, ggfs. mit Stromanschluss im Winter reicht uns schon aus. Nach Absprache können wir (falls vorhanden) den Praxis-PKW für Hausbesuche nutzen, oder einen eigenen PKW mitbringen.
Wir bieten unseren Service deutschlandweit an.
Unsere Qualifikationen und Lebensläufe finden Sie an entsprechender Stelle auf dieser Webseite.
Falls Sie Interesse haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular. Wir werden uns dann kurzfristig bei Ihnen melden!
